Ausgabe März | April 2022

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AUSZUG AUS DEM INHALT:

TITELTHEMA
Kommunale Wärmeplanung in Baden-Württemberg
Die 103 großen Kreisstädte und Stadtkreise Baden-Württembergs müssen bis Ende 2023 eine kommunale Wärmeplanung aufstellen. So sieht es das Klimaschutzgesetz des Landes vor. Die Wärmeplanung dient dazu, den Heizenergieverbrauch in Städten und Gemeinden klimafreundlich zu gestalten. Künftig gibt es im Südwesten neben der städtebaulichen Planung also auch eine energetische Stadtentwicklung auf kommunaler Ebene. Fachleute aus Energieberatung, Ingenieurwesen und Architektur können hierauf mit ihrer technischen Detailplanung in Quartieren und Gebäuden aufsetzen. Die Entwicklung in diesem Bundesland hat auch bundesweit Relevanz: Experten gehen davon aus, dass eine solche Pflicht über kurz oder lang in ganz Deutschland eingeführt wird.

REALISIERTE OBJEKTE
Firmenzentrale Ziegler Group, Plößberg
Auf einer Waldlichtung, dem höchsten Punkt des bestehenden Betriebsgeländes, hat eines der größten Sägewerke Europas sein neues Arbeitsdomizil bezogen. Hier ließ das Unternehmen ein zur Firmenausrichtung passendes unverwechselbares Gebäude errichten. Dem Bau war ein umfassender Workshop vorangegangen, für den sich die Architekten Brückner & Brückner mit der Geschäftsleitung der Ziegler Group rund sechs Monate Zeit nahmen.

ENERGIEBERATUNG
Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen
Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), die zum 01.07.2021 vollständig gestartet ist, enthält die drei Teilprogramme Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Der folgende zweite Teil unserer Artikelreihe1) zur BEG basiert auf der Fassung der Richtlinien, die zum 21.10.2021 in Kraft getreten sind, und fokussiert auf Details zur Förderung von  Nichtwohngebäuden sowie Einzelmaßnahmen (Wohn- und Nichtwohngebäude).

GEBÄUDEHÜLLE
Dachdämmung – Aktuelle Vorgaben nach GEG
Sobald eine Dachsanierung geplant ist, kommt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ins Spiel und die Frage auf, welche darin enthaltenen, rechtlich bindenden Verpflichtungen zu energieeinsparenden Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Beim Flach- sowie beim Steildach und bei der obersten Geschossdecke als oberer Abschluss der beheizten Gebäudehülle und als Witterungsschutz sind bei Sanierung, Umbau, Nutzungsänderung und energetischer Sanierung – ebenso wie im Neubau – an den winterlichen und den sommerlichen Wärmeschutz Anforderungen gestellt, die im GEG geregelt werden und über die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 hinausgehen.

ANLAGENTECHNIK
Kühlen mit Heizungen
Manche Heizsysteme lassen sich auch zu Kühlzwecken nutzen, allen voran die Wärmepumpe. Was ist hierbei jedoch technisch und bilanziell zu beachten? Und was trägt im Vorfeld dazu bei, den Kühlbedarf trotz auch in unseren Breitengraden immer stärker steigenden Temperaturen möglichst gering zu halten?

SONDERTEIL SOZIALER WOHNUNGSBAU
Die SHK-Branchetrifft sich wieder
Nach vier Jahren öffnet die Messe Nürnberg wieder die Pforten für die IFH/Intherm. Die Fachmesse für Sanitär, Haus- und Gebäudetechnik findet – nach einer Corona-Zwangspause in 2020 – vom 26. bis 29. April statt. Erfahren Sie mehr zur Messe auf den nachfolgenden Seiten

Tor! Tor! Tor?
Es ist Bewegung ins Spiel gekommen. Allerdings manchmal fast schon ein wenig viel auf einmal. Wer sich in puncto Vorschriften, Gesetze und Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit (klimaschonendem) Bauen, Betreiben, Sanieren und Rückbauen von Gebäuden auf dem Laufenden halten und auch die jeweiligen Positionen und Meinungen der einzelnen, richtungsweisenden Akteure in diesem Spannungsfeld im Blick behalten will, hat gut zu tun, denn derzeit jagt diesbezüglich eine Meldung die andere und die Mailpostfächer laufen voll. Die neue Regierung ist mit klarem, ambitioniertem Auftrag an den Start gegangen und will nun aufholen, was mitunter in vergangenen Jahren „versäumt“ wurde. Ja, das Spiel ist in einer heißen Phase, denn die Zeit wird nicht nur langsam knapp. Scheinbar plötzlich sind Zielzeiträume sehr, sehr greifbar geworden und das Pensum, das uns noch von der Zielerreichung trennt, ist beachtlich.
Es ist eine große Aufgabe, vor der unsere neuen „Spielmacher“ stehen. Entsprechend holprig erscheint manchem der Start, den diese „in die Saison hingelegt“ haben; ein Stichwort etwa: BEG. Förderung oder nicht Förderung – das war ab Januar die Frage1). Auch Überlegungen auf EU-Ebene, ob Atomkraft nicht doch einen grünen Anstrich erhalten solle, um die CO2-Ziele zu erreichen, sorgten für Unmut und mitunter Verunsicherung. In welches Tor soll der Ball denn jetzt? Wissen unsere „Spieler“, was sie tun und wie sie den „Klima-Cup“ holen können? Bei aller Motivation und Ambition: Aktion sollte nicht zum Aktionismus verkommen. Und ja: Auch die nächsten 10.000 Meilen beginnen mit dem ersten Schritt – aber man sollte schon genau wissen, in welche Richtung dieser gehen soll. Wie sieht sie konkret aus, die Zukunft des Bauens? Was genau sind die künftigen Spielregeln? Was bringen die Novellen von GEG, Musterbauordnung, HOAI & Co.? Und wann kommen sie?

Im Fokus der Fachkonferenz „Effiziente Gebäude 2021“, an der im November vergangenen Jahres 650 Akteure aus dem Bauwesen teilnahmen, stand beispielsweise die Frage, wie sich die nationalen Klimaschutzziele in der Bauwirtschaft erreichen lassen. Als Antwort darauf wurden zum Abschluss der fünfteiligen Seminarreihe zehn Thesen zur Gegenwart und Zukunft des Bauens formuliert. Wer möchte, kann unter https://effizientegebaeude.de nicht nur einen Blick auf die zehn Thesen werfen, sondern findet hier auch einen Link zu Aufzeichnungen ausgewählter Vorträge der Fachkonferenz auf dem YouTube-Kanal des Veranstalters Zebau.

Ein „gutes Spiel“ wünscht Ihnen

Ihr GEG Baupraxis-Team