Bei der Novelle der Heizkostenverordnung handelt es sich um die Umsetzung der Änderung der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2027/27/EU in nationales Recht.
Am 1. November ist die Neuregelung des Energieeinsparrechts - das „Gebäudeenergiegesetz“ - in Kraft getreten und hat das EnEG, die EnEV und das EEWärmeG abgelöst.
Das Jahr 2019 stand ganz im Zeichen des Klimaschutzes. Das zeigt auch das beschlossene Klimaschutzprogramm, das eine CO2-Bepreisung von Gebäuden beinhaltet.
Das OLG Nürnberg hatte mit seinem Urteil vom 06.08.2015 - 13 U 577/12 – wieder einmal deutlich gemacht, dass die Haftung von Architekten mitunter sehr weit geht.