Die wichtigsten Neuerungen für die Energieberatung
Am 1. November ist die Neuregelung des Energieeinsparrechts - das „Gebäudeenergiegesetz“ - in Kraft getreten und hat das EnEG, die EnEV und das EEWärmeG abgelöst.
Architekten dürfen sich nicht blind auf DIN-Normen verlassen
Das OLG Nürnberg hatte mit seinem Urteil vom 06.08.2015 - 13 U 577/12 – wieder einmal deutlich gemacht, dass die Haftung von Architekten mitunter sehr weit geht.