Architekten dürfen sich nicht blind auf DIN-Normen verlassen
Das OLG Nürnberg hatte mit seinem Urteil vom 06.08.2015 - 13 U 577/12 – wieder einmal deutlich gemacht, dass die Haftung von Architekten mitunter sehr weit geht.
Mit der DIN-4108-3 steht dem Planer ein (fast) ausgereiftes Instrument zur Verfügung, um durch die richtige Auswahl der Konstruktion eine Tauwasserbildung innerhalb eines Bauteils zu verhindern.