Die Begrenzung der Lüftungswärmeverluste wird über die Luftdichtheit der Gebäudehülle mithilfe einer umlaufenden, luftdichten Ebene realisiert, insbesondere bei Niedrigstenergie- und Passivhäusern.
Architekten dürfen sich nicht blind auf DIN-Normen verlassen
Das OLG Nürnberg hatte mit seinem Urteil vom 06.08.2015 - 13 U 577/12 – wieder einmal deutlich gemacht, dass die Haftung von Architekten mitunter sehr weit geht.