Ausgabe Juli | August 2023
AUSZUG AUS DEM INHALT:
TITELTHEMA
Modulbau: Zwischen Widrigkeiten und Möglichkeiten
Modulbauten sind im Kommen und spielen in einigen Bereichen gar das bessere Blatt als konventionelle Kollegen. Auf der anderen Seite ist die junge Bauweise in puncto Genehmigungsverfahren noch etwas im Nachteil, weil in manchen Bereichen noch nicht so viele Prüfverfahren absolviert sind, wie bei traditionellen Methoden. Branche
und Gesetzgeber arbeiten mit Hochdruck daran, alle Prozesse zu beschleunigen.
Sara Kulturhus, Schweden: Holz aus neuen Höhen
Das Kulturzentrum und Hotel „Sara Kulturhus“ von White Arkitekter liegt in Skellefteå und ist eins der höchsten Holzgebäude der Welt. Das klimapositive1) Gebäude, das zum Teil aus Holzmodulen errichtet wurde, hat Ende 2021 eröffnet.
REALISIERTE OBJEKTE
Realisierte Objekte: Liaison aus Holz und Beton
Auf dem höchsten Punkt des Gewerbegebiets Eichwald Nord in Sachsenheim erhebt sich seit Januar 2021 ein auffälliges Bürogebäude mit fünf Stockwerken. Der Hybrid – ein Bauwerk der Gebäudeklasse 4 – aus Holz und Stahlbeton entstand in 13 Monaten Bauzeit und erfüllt den KfW-55-Standard. Seine offene Architektur im Inneren ist ausgelegt auf eine moderne und flexible Büronutzung.
ENERGIEBERATUNG
Klimagerecht bauen: Kompakte, flächenoptimierte Gebäudegeometrie
Aus Nachhaltigkeitsaspekten ist ein kompakter Baukörper in zweierlei Hinsicht anzustreben: Zum einen sinkt der flächenspezifische Energiebedarf mit der Reduktion der Hüllflächen, zum anderen wird die Baukonstruktion vereinfacht. Das führt u. a. zu einer Kostenreduktion beim Bauen, aber auch zu einer geringeren Schadensanfälligkeit sowie einem geringeren Wartungsaufwand.
GEBÄUDEHÜLLE
Missachtung des Abdichtungslastfalls Feuchte im Keller
Im Rahmen des Neubaus eines Einfamilienhauses mit Vollkeller kam es aufgrund technischer Mängel bei der Erstellung der Bauwerksabdichtung des Kellers zu Wassereinbrüchen und Durchfeuchtungen am Kelleraußenmauerwerk der Erstabdichtung. Insgesamt wurde der Keller zweimal abgedichtet. Daraufhin erfolgte eine Mangelbeseitigung. In der Folge kam es jedoch erneut zu Durchfeuchtungen am Kelleraußenmauerwerk, da auch die nachträgliche zweite Kellerabdichtung erhebliche technische Mängel aufwies.
ANLAGENTECHNIK
Tipps zur Beratung für Haustechnikplaner Regenwassernutzung in Haus und Garten
Vor der Anschaffung von Anlagen zur Nutzung von Regenwasser für ein Gebäude oder Grundstück ist eine ordentliche Beratung essenziell. Dieser Artikel erklärt u. a., wie neueund alte Normen bestmöglich handzuhaben sind und welche Vorteile ein vorheriger Gang zur Kommune mit sich bringen kann. Darüber hinaus warten einige Tipps und Tricks, wie während des gesamten Prozesses Zeit und Geld gespart werden kann.
PV-Strategie Mehr Gas beim Solarstrom
Bis 2035 will die Regierung Treibhausgasneutralität im Stromsektor erreichen und in sieben Jahren sollen 80 % des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Dazu sind im EEG 215 GW installierte Photovoltaikleistung für 2030 als Zwischenziel gesetzt. Das bedeutet: In drei Jahren muss sich also der jährliche PV-Ausbau auf 22 GW verdreifachen. Mit einem Strategiepapier zeigt das BMWK auf, wie all das gelingen soll.
Solarenergie Steckersolaranlage mit Speicher
Piratensolaranlangen nannte man sie anfangs, später Balkonsolargeräte. Jetzt dürften sie wohl in Zukunft offiziell nach DIN VDE V 0126-95 Steckersolargeräte heißen1). Der Weg bis dahin, von der scheinbaren Illegalität zum Kassenschlager in Supermärkten mit Preisen von z. T. unter 500 Euro für 800 Wp ohne Montagegestell, war ein langer, beschwerlicher Weg gegen viele Widerstände – insbesondere vonseiten der hiesigen Elektrolobby. Doch welche Potenziale bergen die „Balkonkraftwerke“?
Hier ein Erfahrungsbericht.
Kein GEG an Bord?
Das neue Gebäudeenergiegesetz steht an und wir berichten nicht darüber? Sie wundern sich vielleicht, warum in dieser Ausgabe kein Beitrag über das zu finden ist, was nun konkret in 2024 kommen soll. Der Grund: Unser Magazin ging am 04.07.2023 in Druck und bei Redaktionsschluss stand zum GEG 2024 nur fest, dass eine endgültige Verabschiedung der Novelle im Bundesrat am 07.07.2023 noch vor der Sommerpause wahrscheinlich sei. Im Mai berichteten wir über den geplanten Gesetzesentwurf und unser Autor, Architekt und Passivhausplaner Prof. Dr. Werner Friedl, schrieb damals: „Änderungen sind aber noch durchaus möglich.“ Diese kamen auch, werden seither wieder heftig diskutiert und die Presse berichtet eifrig darüber. Wir haben beschlossen, nun nicht schon wieder Seiten zu füllen mit Inhalten, die noch nicht verbindlich feststehen. Wir berichten ausführlich, wenn „das Ei gelegt“ ist.
An dieser Stelle sei nur so viel gesagt: Das GEG soll nun an eine verpflichtende Kommunale Wärmeplanung (KWP) geknüpft werden. Sie soll deutschlandweit bis 2028 vorliegen und zentraler Bezugspunkt für verpflichtende Maßnahmen im Bestand sein. Beim Heizungstausch sollen die GEG-Regelungen erst gelten, wenn die KWP vorliegt. In Neubaugebieten gelten die Regelungen ab 01.01.2024. Auch dürfen – gemäß jetzt vorliegendem GEG-Kompromiss – ab dem 01.01.2024 Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie H2-ready sind. Zudem sollen nun beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme die verschiedenen Optionen gleichwertig behandelt werden, um regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen. Bei allen Erfüllungsoptionen sollen die diskriminierenden technischen Anforderungen an Heizung und Infrastruktur gestrichen werden. Das bedeutet etwa, dass Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, die 65 %-Vorgabe ausnahmslos erfüllen.
Die Reaktionen auf den neuen Entwurf sind – wie gesagt – wieder sehr gemischt. Viele erachten die Wasserstoff-Komponente als unrealistisch. Andere, darunter auch das Öko-Zentrum NRW, bemängeln bspw. die Kopplung eines Gesetzes an ein „noch nicht ausformuliertes, geschweige denn politisch beschlossenes Planungsgesetz für die Wärmeversorgung von Morgen“. Der Entwurf für dieses „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ soll Anfang Juli 2023 vom Bundeskabinett beschlossen werden und ins parlamentarische Verfahren gehen. Bis Ende des Jahres soll es dann vom Bundestag beschlossen werden und in Kraft treten (Stand: BMWSB, 02.06.2023). Bleibt abzuwarten, wann dann die nächste Novelle kommt. Aber: Zwischen den Schwierigkeiten liegen bekanntlich die Möglichkeiten. Um diese zu nutzen, kann man auf die Vorgaben der Politik warten, muss man aber nicht. Die Zielmarken, bis wann welche CO2-Ausstöße zu erreichen sind, sind schon seit Längerem klar. Und vorausschauendes Handeln bzw. Weichenstellen sollten zumindest auch entscheidende Entwicklungstreiber einer Branche beherrschen, die nicht in der Politik sitzen.
Bis dahin wünschen wir Ihnen eine gute Zeit und eine erholsame Sommerpause!
Ihr GEG Baupraxis-Team